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   <cac:TenderingProcess>
      <cbc:ProcedureCode listName="procurement-procedure-type">open</cbc:ProcedureCode>
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         <cbc:ProcessReasonCode listName="accelerated-procedure">true</cbc:ProcessReasonCode>
         <cbc:ProcessReason languageID="DEU">§ 15 Abs. 4 VgV: die Angebote werden elektronisch über die e-Vergabeplattform angenommen. Somit gilt eine verkürzte Angebotsfrist von 30 Tagen nach dem Versendungstag.</cbc:ProcessReason>
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   <cac:ProcurementProject>
      <cbc:ID>6003050241-BAIUDBw DL II 4.1</cbc:ID>
      <cbc:Name languageID="DEU">1/DLII4/VV368-1/BIUD/W0556_RV Konsolendrehstuhl Kunstleder 6003050241-BAIUDBw DL II 4.1</cbc:Name>
      <cbc:Description languageID="DEU">1/DLII4/VV368-1/BIUD/W0556_RV Konsolendrehstuhl Kunstleder</cbc:Description>
      <cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">supplies</cbc:ProcurementTypeCode>
      <cbc:Note languageID="DEU">Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).

Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.</cbc:Note>
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         <cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">39112000</cbc:ItemClassificationCode>
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         <cbc:Description languageID="DEU">Materialumschlagzentren und Dienststellen der Bundeswehr.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">(s. LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Der Stuhl ist nach dem aktuellen Stand der Technik zu fertigen.
Alle den Bereich betreffenden Normen, Gesetze und Regelungen sind einzuhalten.
Der Stuhl muss den Anforderungen der folgenden Normen, Richtlinien und Kriterien entsprechen:
• Nachhaltigkeit: RAL-UZ 117 (Blauer Engel) oder EU Ecolabel (2016/1332/EU)
• Sicherheit: DIN EN 1335-2 (GS-Zeichen / GS-Zertifikat)
• Dauerhaltbarkeit: DIN EN 1335-2
Die Erfüllung der in diesem Punkt genannten Anforderungen ist jeweils durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen. Die entsprechenden vollständigen Nachweise und Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Prüfberichte und Anhänge) sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Sofern, das GS-Zertifikat älter als 24 Monate ist, ist zusätzlich das letzte jährliche Überwachungsprotokoll vorzulegen.
Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welchen Hersteller und auf welches Produkt sich der jeweilige Nachweis bezieht.
Alle verwendeten Holzwerkstoffe müssen nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirt- schaftung stammen. Dies muss durch Zertifikate gemäß Anlage "Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten" nachgewiesen werden.
10.2 Recycling
Der Stuhl muss zu mindestens 85% des Gesamtvolumens sortenrein recycelbar sein.
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung aus der die produktspezi-fischen Anteile an recycelten Werkstoffen sowie der Grad der sortenreinen Trennbarkeit des Fertigprodukts erkennbar sind.
Zur Rücknahmemöglichkeit ist ebenfalls eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Der Bieter (bei Handelsunternehmen der produzierende Unterauftragnehmer/Hersteller) muss mindestens eines der nachfolgend aufgeführten Umweltmanagementsysteme etabliert haben. Dies ist durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut bzw. durch eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle zu bestätigen.
• DIN EN ISO 14001 oder EMAS (Das entsprechende Zertifikat muss sich auf den Hersteller beziehen)
Der entsprechend vollständige Nachweis bzw. das entsprechende Zertifikat (inkl. der dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktionsstätten sich das jeweilige Zertifikat bezieht.
Sofern der Bieter (bei Handelsunternehmen der produzierende Unterauftragnehmer/Hersteller) das nachfolgend aufgeführte Zuschlagskriterium erfüllt, ist dies durch eine unabhängige und durch die European Office Furniture Federation (FEMB) akkreditierte Prüfstelle zu bestätigen.
• european Level-Zertifikat (Stufe 1, 2 oder 3) (Das entsprechende Zertifikat muss sich auf das angebotene Produkt und den Hersteller beziehen)
Der entsprechend vollständige Nachweis bzw. das entsprechende Zertifikat (inkl. der dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktionsstätten und Produkte sich das jeweilige Zertifikat bezieht.
Die Bescheinigung einer unabhängigen und durch die European Office Furniture Federation (FEMB) akkreditierte Prüfstelle, aus der eindeutig hervorgeht, dass alle Anforderungen zur Erlangung des entsprechenden Zertifikates erfüllt sind., wird als gleichwertig anerkannt. Das entsprechende Zertifikat ist nach Erlangen unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen.
Die entsprechenden Dokumente sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Die entsprechenden Dokumente sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen.
        Bitte ebenfalls einreichen: 
-	ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten.
Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen 
Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)</cbc:Description>
                     </efac:SelectionCriteria>
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                        <cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-mgmt-qual</cbc:TendererRequirementTypeCode>
                        <cbc:Description languageID="DEU">(s. LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Der Stuhl ist nach dem aktuellen Stand der Technik zu fertigen.
Alle den Bereich betreffenden Normen, Gesetze und Regelungen sind einzuhalten.
Der Stuhl muss den Anforderungen der folgenden Normen, Richtlinien und Kriterien entsprechen:
• Nachhaltigkeit: RAL-UZ 117 (Blauer Engel) oder EU Ecolabel (2016/1332/EU)
• Sicherheit: DIN EN 1335-2 (GS-Zeichen / GS-Zertifikat)
• Dauerhaltbarkeit: DIN EN 1335-2
Die Erfüllung der in diesem Punkt genannten Anforderungen ist jeweils durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen. Die entsprechenden vollständigen Nachweise und Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Prüfberichte und Anhänge) sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Sofern, das GS-Zertifikat älter als 24 Monate ist, ist zusätzlich das letzte jährliche Überwachungsprotokoll vorzulegen.
Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welchen Hersteller und auf welches Produkt sich der jeweilige Nachweis bezieht.
Alle verwendeten Holzwerkstoffe müssen nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirt- schaftung stammen. Dies muss durch Zertifikate gemäß Anlage "Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten" nachgewiesen werden.
10.2 Recycling
Der Stuhl muss zu mindestens 85% des Gesamtvolumens sortenrein recycelbar sein.
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung aus der die produktspezi-fischen Anteile an recycelten Werkstoffen sowie der Grad der sortenreinen Trennbarkeit des Fertigprodukts erkennbar sind.
Zur Rücknahmemöglichkeit ist ebenfalls eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Der Bieter (bei Handelsunternehmen der produzierende Unterauftragnehmer/Hersteller) muss mindestens eines der nachfolgend aufgeführten Umweltmanagementsysteme etabliert haben. Dies ist durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut bzw. durch eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle zu bestätigen.
• DIN EN ISO 14001 oder EMAS (Das entsprechende Zertifikat muss sich auf den Hersteller beziehen)
Der entsprechend vollständige Nachweis bzw. das entsprechende Zertifikat (inkl. der dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktionsstätten sich das jeweilige Zertifikat bezieht.
Sofern der Bieter (bei Handelsunternehmen der produzierende Unterauftragnehmer/Hersteller) das nachfolgend aufgeführte Zuschlagskriterium erfüllt, ist dies durch eine unabhängige und durch die European Office Furniture Federation (FEMB) akkreditierte Prüfstelle zu bestätigen.
• european Level-Zertifikat (Stufe 1, 2 oder 3) (Das entsprechende Zertifikat muss sich auf das angebotene Produkt und den Hersteller beziehen)
Der entsprechend vollständige Nachweis bzw. das entsprechende Zertifikat (inkl. der dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktionsstätten und Produkte sich das jeweilige Zertifikat bezieht.
Die Bescheinigung einer unabhängigen und durch die European Office Furniture Federation (FEMB) akkreditierte Prüfstelle, aus der eindeutig hervorgeht, dass alle Anforderungen zur Erlangung des entsprechenden Zertifikates erfüllt sind., wird als gleichwertig anerkannt. Das entsprechende Zertifikat ist nach Erlangen unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen.
Die entsprechenden Dokumente sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Die entsprechenden Dokumente sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen.
        Bitte ebenfalls einreichen: 
-	ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten.
Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen 
Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">(s. LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Der Stuhl ist nach dem aktuellen Stand der Technik zu fertigen.
Alle den Bereich betreffenden Normen, Gesetze und Regelungen sind einzuhalten.
Der Stuhl muss den Anforderungen der folgenden Normen, Richtlinien und Kriterien entsprechen:
• Nachhaltigkeit: RAL-UZ 117 (Blauer Engel) oder EU Ecolabel (2016/1332/EU)
• Sicherheit: DIN EN 1335-2 (GS-Zeichen / GS-Zertifikat)
• Dauerhaltbarkeit: DIN EN 1335-2
Die Erfüllung der in diesem Punkt genannten Anforderungen ist jeweils durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen. Die entsprechenden vollständigen Nachweise und Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Prüfberichte und Anhänge) sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Sofern, das GS-Zertifikat älter als 24 Monate ist, ist zusätzlich das letzte jährliche Überwachungsprotokoll vorzulegen.
Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welchen Hersteller und auf welches Produkt sich der jeweilige Nachweis bezieht.
Alle verwendeten Holzwerkstoffe müssen nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirt- schaftung stammen. Dies muss durch Zertifikate gemäß Anlage "Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten" nachgewiesen werden.
10.2 Recycling
Der Stuhl muss zu mindestens 85% des Gesamtvolumens sortenrein recycelbar sein.
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung aus der die produktspezi-fischen Anteile an recycelten Werkstoffen sowie der Grad der sortenreinen Trennbarkeit des Fertigprodukts erkennbar sind.
Zur Rücknahmemöglichkeit ist ebenfalls eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Der Bieter (bei Handelsunternehmen der produzierende Unterauftragnehmer/Hersteller) muss mindestens eines der nachfolgend aufgeführten Umweltmanagementsysteme etabliert haben. Dies ist durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut bzw. durch eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle zu bestätigen.
• DIN EN ISO 14001 oder EMAS (Das entsprechende Zertifikat muss sich auf den Hersteller beziehen)
Der entsprechend vollständige Nachweis bzw. das entsprechende Zertifikat (inkl. der dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktionsstätten sich das jeweilige Zertifikat bezieht.
Sofern der Bieter (bei Handelsunternehmen der produzierende Unterauftragnehmer/Hersteller) das nachfolgend aufgeführte Zuschlagskriterium erfüllt, ist dies durch eine unabhängige und durch die European Office Furniture Federation (FEMB) akkreditierte Prüfstelle zu bestätigen.
• european Level-Zertifikat (Stufe 1, 2 oder 3) (Das entsprechende Zertifikat muss sich auf das angebotene Produkt und den Hersteller beziehen)
Der entsprechend vollständige Nachweis bzw. das entsprechende Zertifikat (inkl. der dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktionsstätten und Produkte sich das jeweilige Zertifikat bezieht.
Die Bescheinigung einer unabhängigen und durch die European Office Furniture Federation (FEMB) akkreditierte Prüfstelle, aus der eindeutig hervorgeht, dass alle Anforderungen zur Erlangung des entsprechenden Zertifikates erfüllt sind., wird als gleichwertig anerkannt. Das entsprechende Zertifikat ist nach Erlangen unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen.
Die entsprechenden Dokumente sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Die entsprechenden Dokumente sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen.
        Bitte ebenfalls einreichen: 
-	ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten.
Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen 
Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)</cbc:Description>
                     </efac:SelectionCriteria>
                     <efac:SelectionCriteria>
                        <cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-qual-smp-wo-autent</cbc:TendererRequirementTypeCode>
                        <cbc:Description languageID="DEU">Mit der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren verpflichtet sich der Bieter dazu, dem Auftraggeber innerhalb von 12 Werktagen auf eigene Kosten ein Muster zu liefern.
Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Auftraggeber erfolgen.
Das Muster muss alle Anforderungen der Leistungsbeschreibungen erfüllen und der späteren Serienausführung entsprechen. Der Zustand bei Anlieferung ((Vor-) Montagegrad, Kennzeichnung,...) muss dem späteren Auslieferzustand entsprechen, lediglich die Verpackung darf abweichen.
Für den Zuschlag kommen nur die Bieter in Frage, bei denen ein positives Bemusterungsergebnis festgestellt wurde.
Die Stühle werden anhand der Anlage "Bewertungsbogen" bemustert und bewertet.
Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, das Muster nach Aufforderung des Auftraggebers innerhalb von 12 Werktagen wieder abzuholen.
Für die Lieferung und die Abholung der Muster gelten die folgenden Bedingungen:
• Der Transport erfolgt auf Kosten des Bieters.
• Anlieferung und Abholung erfolgt nur nach vorheriger Absprache zum Liefertermin.
• Liefertermin (Tag und Zeitraum) und die Liefer-/Abholadresse sind individuell zu vereinbaren.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Mustermöbel des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren.</cbc:Description>
                     </efac:SelectionCriteria>
                     <efac:SelectionCriteria>
                        <cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-sche-env-cert-indep</cbc:TendererRequirementTypeCode>
                        <cbc:Description languageID="DEU">(s. LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Der Stuhl ist nach dem aktuellen Stand der Technik zu fertigen.
Alle den Bereich betreffenden Normen, Gesetze und Regelungen sind einzuhalten.
Der Stuhl muss den Anforderungen der folgenden Normen, Richtlinien und Kriterien entsprechen:
• Nachhaltigkeit: RAL-UZ 117 (Blauer Engel) oder EU Ecolabel (2016/1332/EU)
• Sicherheit: DIN EN 1335-2 (GS-Zeichen / GS-Zertifikat)
• Dauerhaltbarkeit: DIN EN 1335-2
Die Erfüllung der in diesem Punkt genannten Anforderungen ist jeweils durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen. Die entsprechenden vollständigen Nachweise und Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Prüfberichte und Anhänge) sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Sofern, das GS-Zertifikat älter als 24 Monate ist, ist zusätzlich das letzte jährliche Überwachungsprotokoll vorzulegen.
Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welchen Hersteller und auf welches Produkt sich der jeweilige Nachweis bezieht.
Alle verwendeten Holzwerkstoffe müssen nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirt- schaftung stammen. Dies muss durch Zertifikate gemäß Anlage "Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten" nachgewiesen werden.
10.2 Recycling
Der Stuhl muss zu mindestens 85% des Gesamtvolumens sortenrein recycelbar sein.
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung aus der die produktspezi-fischen Anteile an recycelten Werkstoffen sowie der Grad der sortenreinen Trennbarkeit des Fertigprodukts erkennbar sind.
Zur Rücknahmemöglichkeit ist ebenfalls eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Der Bieter (bei Handelsunternehmen der produzierende Unterauftragnehmer/Hersteller) muss mindestens eines der nachfolgend aufgeführten Umweltmanagementsysteme etabliert haben. Dies ist durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut bzw. durch eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle zu bestätigen.
• DIN EN ISO 14001 oder EMAS (Das entsprechende Zertifikat muss sich auf den Hersteller beziehen)
Der entsprechend vollständige Nachweis bzw. das entsprechende Zertifikat (inkl. der dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktionsstätten sich das jeweilige Zertifikat bezieht.
Sofern der Bieter (bei Handelsunternehmen der produzierende Unterauftragnehmer/Hersteller) das nachfolgend aufgeführte Zuschlagskriterium erfüllt, ist dies durch eine unabhängige und durch die European Office Furniture Federation (FEMB) akkreditierte Prüfstelle zu bestätigen.
• european Level-Zertifikat (Stufe 1, 2 oder 3) (Das entsprechende Zertifikat muss sich auf das angebotene Produkt und den Hersteller beziehen)
Der entsprechend vollständige Nachweis bzw. das entsprechende Zertifikat (inkl. der dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktionsstätten und Produkte sich das jeweilige Zertifikat bezieht.
Die Bescheinigung einer unabhängigen und durch die European Office Furniture Federation (FEMB) akkreditierte Prüfstelle, aus der eindeutig hervorgeht, dass alle Anforderungen zur Erlangung des entsprechenden Zertifikates erfüllt sind., wird als gleichwertig anerkannt. Das entsprechende Zertifikat ist nach Erlangen unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen.
Die entsprechenden Dokumente sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Die entsprechenden Dokumente sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen.
        Bitte ebenfalls einreichen: 
-	ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten.
Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen 
Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)</cbc:Description>
                     </efac:SelectionCriteria>
                     <efac:SelectionCriteria>
                        <cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-sche-qu-cert-indep</cbc:TendererRequirementTypeCode>
                        <cbc:Description languageID="DEU">(s. LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Der Stuhl ist nach dem aktuellen Stand der Technik zu fertigen.
Alle den Bereich betreffenden Normen, Gesetze und Regelungen sind einzuhalten.
Der Stuhl muss den Anforderungen der folgenden Normen, Richtlinien und Kriterien entsprechen:
• Nachhaltigkeit: RAL-UZ 117 (Blauer Engel) oder EU Ecolabel (2016/1332/EU)
• Sicherheit: DIN EN 1335-2 (GS-Zeichen / GS-Zertifikat)
• Dauerhaltbarkeit: DIN EN 1335-2
Die Erfüllung der in diesem Punkt genannten Anforderungen ist jeweils durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen. Die entsprechenden vollständigen Nachweise und Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Prüfberichte und Anhänge) sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Sofern, das GS-Zertifikat älter als 24 Monate ist, ist zusätzlich das letzte jährliche Überwachungsprotokoll vorzulegen.
Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welchen Hersteller und auf welches Produkt sich der jeweilige Nachweis bezieht.
Alle verwendeten Holzwerkstoffe müssen nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirt- schaftung stammen. Dies muss durch Zertifikate gemäß Anlage "Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten" nachgewiesen werden.
10.2 Recycling
Der Stuhl muss zu mindestens 85% des Gesamtvolumens sortenrein recycelbar sein.
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung aus der die produktspezi-fischen Anteile an recycelten Werkstoffen sowie der Grad der sortenreinen Trennbarkeit des Fertigprodukts erkennbar sind.
Zur Rücknahmemöglichkeit ist ebenfalls eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Der Bieter (bei Handelsunternehmen der produzierende Unterauftragnehmer/Hersteller) muss mindestens eines der nachfolgend aufgeführten Umweltmanagementsysteme etabliert haben. Dies ist durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut bzw. durch eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle zu bestätigen.
• DIN EN ISO 14001 oder EMAS (Das entsprechende Zertifikat muss sich auf den Hersteller beziehen)
Der entsprechend vollständige Nachweis bzw. das entsprechende Zertifikat (inkl. der dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktionsstätten sich das jeweilige Zertifikat bezieht.
Sofern der Bieter (bei Handelsunternehmen der produzierende Unterauftragnehmer/Hersteller) das nachfolgend aufgeführte Zuschlagskriterium erfüllt, ist dies durch eine unabhängige und durch die European Office Furniture Federation (FEMB) akkreditierte Prüfstelle zu bestätigen.
• european Level-Zertifikat (Stufe 1, 2 oder 3) (Das entsprechende Zertifikat muss sich auf das angebotene Produkt und den Hersteller beziehen)
Der entsprechend vollständige Nachweis bzw. das entsprechende Zertifikat (inkl. der dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktionsstätten und Produkte sich das jeweilige Zertifikat bezieht.
Die Bescheinigung einer unabhängigen und durch die European Office Furniture Federation (FEMB) akkreditierte Prüfstelle, aus der eindeutig hervorgeht, dass alle Anforderungen zur Erlangung des entsprechenden Zertifikates erfüllt sind., wird als gleichwertig anerkannt. Das entsprechende Zertifikat ist nach Erlangen unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen.
Die entsprechenden Dokumente sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Die entsprechenden Dokumente sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen.
        Bitte ebenfalls einreichen: 
-	ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten.
Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen 
Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)</cbc:Description>
                     </efac:SelectionCriteria>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung RUS-Sanktionen, siehe Vergabeunterlagen</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung Umsatz:
Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend. 
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand von:
180.000 EUR

Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.</cbc:Description>
                     </efac:SelectionCriteria>
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                        <cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-to-spec</cbc:TendererRequirementTypeCode>
                        <cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung Umsatz:
Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend. 
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand von:
180.000 EUR

Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.</cbc:Description>
                     </efac:SelectionCriteria>
                     <efac:SelectionCriteria>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)</cbc:Description>
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               <cbc:Description languageID="DEU">Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. 

Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Das Formular Angebot (EinkaufBw IUD / 03/2025) ist von einer Nachforderung ausgeschlossen. Sofern dieses Formular nicht eingereicht wurde bzw. nicht unterschrieben wurde, gilt das Angebot als nicht abgegeben.

Der AG weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Unterlagen, die für die fachliche und technische Prüfung der Angebote erforderlich sind, zwingend mit Angebotsabgabe vorzulegen sind. Siehe dazu die jeweiligen Anforderungen der Leistungsbeschreibungen. 
Eine Nachforderung dieser Unterlagen ist ausgeschlossen. Angebote, bei denen diese Unterlagen fehlen oder unvollständig sind, können von der Wertung ausgeschlossen werden. 

Die Nachforderung von fehlenden oder unvollständigen Unterlagen, die ausschließlich formeller Natur sind, bleibt hiervon unberührt und steht im Ermessen des Auftraggebers (§ 56 VgV).</cbc:Description>
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                  <cbc:Description languageID="DEU">bessere Verstellmöglichkeit der Lordosenstütze</cbc:Description>
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               <cbc:Description languageID="DEU">§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
 https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html</cbc:Description>
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         <cbc:Name languageID="DEU">1/DLII4/VV368-1/BIUD/W0556_RV Konsolendrehstuhl Kunstleder 6003050241-BAIUDBw DL II 4.1</cbc:Name>
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