<PriorInformationNotice xmlns="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:PriorInformationNotice-2" xmlns:cac="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:CommonAggregateComponents-2" xmlns:cbc="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:CommonBasicComponents-2" xmlns:defext="german-eforms-extension" xmlns:efac="http://data.europa.eu/p27/eforms-ubl-extension-aggregate-components/1" xmlns:efbc="http://data.europa.eu/p27/eforms-ubl-extension-basic-components/1" xmlns:efext="http://data.europa.eu/p27/eforms-ubl-extensions/1" xmlns:ext="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:CommonExtensionComponents-2"><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:NoticeSubType><cbc:SubTypeCode listName="notice-subtype">T01</cbc:SubTypeCode></efac:NoticeSubType><efac:Organizations><efac:Organization><efac:Company><cbc:WebsiteURI>www.landkreis-straubing-bogen.de</cbc:WebsiteURI><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0000</cbc:ID></cac:PartyIdentification><cac:PartyName><cbc:Name languageID="DEU">Landkreis Straubing-Bogen</cbc:Name></cac:PartyName><cac:PostalAddress><cbc:StreetName>Leutnerstraße 15</cbc:StreetName><cbc:CityName>Straubing</cbc:CityName><cbc:PostalZone>94315</cbc:PostalZone><cbc:CountrySubentityCode listName="nuts-lvl3">DE223</cbc:CountrySubentityCode><cac:Country><cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode></cac:Country></cac:PostalAddress><cac:PartyLegalEntity><cbc:CompanyID>Leitweg-ID 09278000-SRBOGEN0000-13</cbc:CompanyID></cac:PartyLegalEntity><cac:Contact><cbc:Telephone>+499421973496</cbc:Telephone><cbc:ElectronicMail>vergabestelle@landkreis-straubing-bogen.de</cbc:ElectronicMail></cac:Contact></efac:Company></efac:Organization></efac:Organizations></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:UBLVersionID>2.3</cbc:UBLVersionID><cbc:CustomizationID>eforms-de-2.1</cbc:CustomizationID><cbc:ProfileID>eforms-sdk-1.14</cbc:ProfileID><cbc:ID schemeName="notice-id">7a804467-774e-4e37-9926-158fe379e749</cbc:ID><cbc:IssueDate>2026-10-07+02:00</cbc:IssueDate><cbc:IssueTime>12:00:35.800620799+02:00</cbc:IssueTime><cbc:VersionID>01</cbc:VersionID><cbc:RequestedPublicationDate>2026-10-07+02:00</cbc:RequestedPublicationDate><cbc:RegulatoryDomain>32007R1370</cbc:RegulatoryDomain><cbc:NoticeTypeCode listName="planning">pin-tran</cbc:NoticeTypeCode><cbc:NoticeLanguageCode listName="eu-official-language">DEU</cbc:NoticeLanguageCode><cac:ContractingParty><cac:ContractingPartyType><cbc:PartyTypeCode listName="buyer-legal-type">kommun-beh</cbc:PartyTypeCode></cac:ContractingPartyType><cac:ContractingPartyType><cbc:PartyTypeCode listName="buyer-contracting-type">cont-ent</cbc:PartyTypeCode></cac:ContractingPartyType><cac:ContractingActivity><cbc:ActivityTypeCode listName="authority-activity">gen-pub</cbc:ActivityTypeCode></cac:ContractingActivity><cac:Party><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0000</cbc:ID></cac:PartyIdentification></cac:Party></cac:ContractingParty><cac:TenderingTerms><cac:ProcurementLegislationDocumentReference><cbc:ID>other</cbc:ID><cbc:DocumentDescription languageID="DEU">Personenbeförderungsgesetz</cbc:DocumentDescription></cac:ProcurementLegislationDocumentReference></cac:TenderingTerms><cac:TenderingProcess><cbc:ProcedureCode listName="procurement-procedure-type">comp-tend</cbc:ProcedureCode></cac:TenderingProcess><cac:ProcurementProject><cbc:Name languageID="DEU">Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 21 des Landkreises Straubing-Bogen</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Der Landkreis Straubing-Bogen beabsichtigt als Aufgabenträger die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) über Verkehrsleistungen im Omnibusverkehr auf die Linie 21 Straubing – Oberschneiding – Landau als Gesamtleistung im Sinne von § 8a Abs. 2 Sätze 3 und 4 PBefG mit Wirkung zum 02.06.2027 bis zum 01.06.2032 im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens europaweit auszuschreiben. Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr gemäß § 8a Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG ist spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung im Europäischen Amtsblatt bei der Regierung von Niederbayern als Genehmigungsbehörde zu stellen. Zum Auftrag gehören die Verkehrsleistungen inkl. Fahrpersonal und Fahrzeugen zur Versorgung der Allgemeinheit mit öffentlichen Personenverkehrsdiensten. Das Gesamtvolumen der zu vergebenden Verkehrsdienste beläuft sich nach derzeitigem Planungsstand auf rund 104.000 Nutzwagenkilometer pro Jahr. Die Genehmigung ist durch den Betreiber einzuholen.
Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nachverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) angepasst werden kann. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarif. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. 
Die detaillierten Anforderungen an den zu vergebenden Auftrag sind im ergänzenden Dokument zur Vorinformation festgelegt.</cbc:Description><cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode><cbc:Note languageID="DEU">Zusätzliche Angaben:
A) Hinweis für die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a Abs. 2 PBefG
Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i. S. s. § 8 Abs. 4 PBefG ist für die gesamte Laufzeit gemäß Abschnitt II.2.7) innerhalb der 3-Monats-Frist nach § 12 Abs. 6 zu stellen. Diese Frist wird durch diese Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (siehe Abschnitt II.2.4) ausgelöst. Der Betrieb der oben genannten Verkehrsleistung ist zum genannten Betriebsbeginn (Abschnitt II.2.7) aufzunehmen. 

B) Vergabe als Gesamtleistung / Verlängerungsoption
Die zuständige Behörde beabsichtigt eine Vergabe der Verkehrsleistungen in Abschnitt II.2.4 als „Gesamtleistung“ im Sinne des § 8a Abs. 2 PBefG.

C) Anforderungen an die Verkehre und eigenwirtschaftliche Genehmigungserteilung
Gem. § 8a Abs. 2 PBefG werden mit dem beabsichtigten ÖDA Anforderungen an die umfassten Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards in folgendem ergänzende Dokument festgelegt: https://www.landkreis-straubing-bogen.de/media/17651/vorinformation-linie-21-ergaenzendes-dokument-inkl-anlagen.pdf

Dass ergänzende Dokument enthält verbindliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a PBefG. Diese Anforderungen sind nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge. Sie führen nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a PBefG zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit (Abschnitt VI.1 bei A.) auch voraussetzt, dass sie in dieser Vorabbekanntmachung angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert werden.

Enthält der Genehmigungsantrag des Verkehrsunternehmens Zusagen bzgl. Überschreitungen der Anforderungen oder zur Erfüllung weiterer, in diesem Dokument nicht aufgelisteter Standards, so sind diese verbindlich zuzusichern. Die Zusicherungen sind mit dem Antrag auf Genehmigungserteilung in Schriftform unter Bezugnahme auf dieses Dokument bei der Genehmigungsbehörde einzureichen. Die zuständige Behörde will in diesem Fall in die Kontrolle dieser Auflagen eingebunden werden.

D) Voraussetzungen für die Entbindung von der Betriebspflicht für eigenwirtschaftlich genehmigte Verkehre

Gemäß § 21 Abs. 4 PBefG bleibt die Erfüllung der Betriebspflicht für Bestandteile des Genehmigungsantrags (Standards), die nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert wurden, in der Regel zumutbar. Zumutbar sind daher alle wirtschaftlichen Auswirkungen, die sich aus Veränderungen anderer Verkehre (v. a. Schienenverkehr, Stadtverkehre), der Tarifentwicklung, der allg. Nachfrageentwicklung und der allg. wirtschaftlichen Lage ergeben. Das Verkehrsunternehmen ist insoweit gehalten, die Chancen und Risiken hieraus für die beantragte Laufzeit abzuschätzen. 

Eine Entbindung von der Betriebspflicht kommt des Weiteren gemäß § 21 Abs. 4 PBefG nur die Gesamtleistung in Betracht (keine Teilentbindung). Soweit ausnahmsweise wegen nicht vorhersehbarer Umstände eine Entbindung von der gesamten Betriebspflicht angezeigt ist, kommt diese nach Auffassung des Klar. Straubing-Bogen als zuständiger Behörde/Aufgabenträger nur mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf in Frage, der erforderlich ist, um eine lückenlose Weiterbedienung sicherzustellen. Dies sind mindestens 24 Monate. Daher sind in ausreichendem Maße Rückstellungen zu bilden, falls trotzdem ausnahmsweise eine Entbindung von der Betriebspflicht notwendig wird.

E) Änderung der Vergabeabsicht

Diese Veröffentlichung begründet für den Auftraggeber keine rechtliche Bindung. Bei Änderungen veröffentlicht der Lkr. Straubing-Bogen nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 so rasch wie möglich eine Berichtigung.</cbc:Note><cac:ProcurementAdditionalType><cbc:ProcurementTypeCode listName="transport-service">bus-s</cbc:ProcurementTypeCode></cac:ProcurementAdditionalType><cac:MainCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">60112000</cbc:ItemClassificationCode></cac:MainCommodityClassification></cac:ProcurementProject><cac:ProcurementProjectLot><cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0000</cbc:ID><cac:TenderingTerms><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:StrategicProcurement><efbc:ApplicableLegalBasis listName="cvd-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis></efac:StrategicProcurement></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cac:AdditionalInformationParty><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0000</cbc:ID></cac:PartyIdentification></cac:AdditionalInformationParty></cac:TenderingTerms><cac:ProcurementProject><cbc:Name languageID="DEU">Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 21 des Landkreises Straubing-Bogen</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Der Landkreis Straubing-Bogen beabsichtigt als Aufgabenträger die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) über Verkehrsleistungen im Omnibusverkehr auf die Linie 21 Straubing – Oberschneiding – Landau als Gesamtleistung im Sinne von § 8a Abs. 2 Sätze 3 und 4 PBefG mit Wirkung zum 02.06.2027 bis zum 01.06.2032 im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens europaweit auszuschreiben. Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr gemäß § 8a Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG ist spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung im Europäischen Amtsblatt bei der Regierung von Niederbayern als Genehmigungsbehörde zu stellen. Zum Auftrag gehören die Verkehrsleistungen inkl. Fahrpersonal und Fahrzeugen zur Versorgung der Allgemeinheit mit öffentlichen Personenverkehrsdiensten. Das Gesamtvolumen der zu vergebenden Verkehrsdienste beläuft sich nach derzeitigem Planungsstand auf rund 104.000 Nutzwagenkilometer pro Jahr. Die Genehmigung ist durch den Betreiber einzuholen.
Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nachverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) angepasst werden kann. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarif. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. 
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