<ContractNotice xmlns="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:ContractNotice-2" xmlns:cac="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:CommonAggregateComponents-2" xmlns:cbc="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:CommonBasicComponents-2" xmlns:efac="http://data.europa.eu/p27/eforms-ubl-extension-aggregate-components/1" xmlns:efbc="http://data.europa.eu/p27/eforms-ubl-extension-basic-components/1" xmlns:efext="http://data.europa.eu/p27/eforms-ubl-extensions/1" xmlns:ext="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:CommonExtensionComponents-2"><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:NoticeSubType><cbc:SubTypeCode listName="notice-subtype">16</cbc:SubTypeCode></efac:NoticeSubType><efac:Organizations><efac:Organization><efac:Company><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0001</cbc:ID></cac:PartyIdentification><cac:PartyName><cbc:Name languageID="DEU">Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart</cbc:Name></cac:PartyName><cac:PostalAddress><cbc:StreetName>Hauptstätter Str. 66</cbc:StreetName><cbc:Department>Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen</cbc:Department><cbc:CityName>Stuttgart</cbc:CityName><cbc:PostalZone>70178</cbc:PostalZone><cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DE111</cbc:CountrySubentityCode><cac:Country><cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode></cac:Country></cac:PostalAddress><cac:PartyLegalEntity><cbc:CompanyID>t:4971121689746</cbc:CompanyID></cac:PartyLegalEntity><cac:Contact><cbc:Name>Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen</cbc:Name><cbc:Telephone>000</cbc:Telephone><cbc:ElectronicMail>65-8DLZBau@stuttgart.de</cbc:ElectronicMail></cac:Contact></efac:Company></efac:Organization><efac:Organization><efac:Company><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0002</cbc:ID></cac:PartyIdentification><cac:PartyName><cbc:Name languageID="DEU">Vergabekammer Baden-Württemberg</cbc:Name></cac:PartyName><cac:PostalAddress><cbc:StreetName>Durlacher Str. 100</cbc:StreetName><cbc:CityName>Karlsruhe</cbc:CityName><cbc:PostalZone>76173</cbc:PostalZone><cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DE122</cbc:CountrySubentityCode><cac:Country><cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode></cac:Country></cac:PostalAddress><cac:PartyLegalEntity><cbc:CompanyID>t:7219268730</cbc:CompanyID></cac:PartyLegalEntity><cac:Contact><cbc:Name>Regierungspräsidium Karlsruhe</cbc:Name><cbc:Telephone>+497219268730</cbc:Telephone><cbc:ElectronicMail>vergabekammer@rpk.bwl.de</cbc:ElectronicMail></cac:Contact></efac:Company></efac:Organization><efac:Organization><efac:Company><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0004</cbc:ID></cac:PartyIdentification><cac:PartyName><cbc:Name languageID="DEU">Beschaffungsstelle</cbc:Name></cac:PartyName><cac:PostalAddress><cbc:StreetName>Hauptstätter Str. 66</cbc:StreetName><cbc:Department>Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen</cbc:Department><cbc:CityName>Stuttgart</cbc:CityName><cbc:PostalZone>70178</cbc:PostalZone><cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DE111</cbc:CountrySubentityCode><cac:Country><cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode></cac:Country></cac:PostalAddress><cac:PartyLegalEntity><cbc:CompanyID>0000</cbc:CompanyID></cac:PartyLegalEntity><cac:Contact><cbc:Name>Dienstleistungsstelle Bauvertragswesen</cbc:Name><cbc:Telephone>000</cbc:Telephone><cbc:ElectronicMail>65-8DLZBau@stuttgart.de</cbc:ElectronicMail></cac:Contact></efac:Company></efac:Organization></efac:Organizations></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:UBLVersionID>2.3</cbc:UBLVersionID><cbc:CustomizationID>eforms-de-2.1</cbc:CustomizationID><cbc:ProfileID>eforms-sdk-1.13</cbc:ProfileID><cbc:ID 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Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§ 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
§ 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) 

Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. 
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">fraud</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Entsprechend §6e EU VOB/A
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§ 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§ 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden

Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. 
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">crime-org</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Entsprechend §6e EU VOB/A
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle Vereinigungen im Ausland).

Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. 
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">terr-offence</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Entsprechend §6e EU VOB/A
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§ 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (terroristische Vereinigungen im Ausland)

Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. 
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">susp-act</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. 
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">finan-laund</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Entsprechend §6e EU VOB/A
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen
§ 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)

Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. 
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">liq-admin</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist.

Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. 
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">partic-confl</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 5 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.

Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. 
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">sanction</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.

Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. 
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">human-traffic</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Entsprechend §6e EU VOB/A
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)

Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. 
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">bankr-nat</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist.

Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. 
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">nati-ground</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Die Bedingungen entsprechend Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind zu bestätigen.</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">prof-misconduct</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.

Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. 
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">misrepresent</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 8 und Nr. 9 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. 
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">labour-law</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. 
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">socsec-law</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. 
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">envir-law</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. 
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">socsec-pay</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Entsprechend §6e EU VOB/A erfolgt ein Ausschluss, wenn
- das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder
- der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer entsprechenden Verpflichtung nachweisen kann.
Wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat, erfolgt kein Ausschluss.

Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Hinsichtlich der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge kann grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">tax-pay</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Entsprechend §6e EU VOB/A erfolgt ein Ausschluss, wenn
- das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder
- der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer entsprechenden Verpflichtung nachweisen kann.
Wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat, erfolgt kein Ausschluss.

Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben kann grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">distorsion</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 4 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. 
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">prep-confl</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 6 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. 
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">insolvency</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.

Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. 
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement></cac:TendererQualificationRequest></cac:TenderingTerms><cac:TenderingProcess><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efbc:ProcedureRelaunchIndicator>false</efbc:ProcedureRelaunchIndicator></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:ProcedureCode listName="procurement-procedure-type">open</cbc:ProcedureCode><cac:ProcessJustification><cbc:ProcessReasonCode listName="accelerated-procedure">false</cbc:ProcessReasonCode></cac:ProcessJustification></cac:TenderingProcess><cac:ProcurementProject><cbc:ID schemeName="InternalID">38106_EU_210526</cbc:ID><cbc:Name languageID="DEU">Tischlerarbeiten</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">- 66 Stück Einbauschrankwand, B 765 - 10.207 mm, H 3019 mm, T 520 - 700 mm
- 6 Stück Schließfächer Mitte, 7100 x 1104 x 1000 mm
- 6 Stück Schließfächer vor Toiletten, 8502 x 3000 x 500 mm
- 12 Stück Sitzbank Innenhof, 6950 x 480 x 450 mm
- 4 Stück Sitzbank UG/ Musik, B 650 - 4585 mm, H 480 mm, T 300/ 480 mm
- 1 Stück Garderobenschrankwand, 8742 x 2300 x 718 mm
- 4 Stück Musikmöbel, B 880  2700 mm, H 1700/ 2260 mm, T 550 mm
- 159 Stück Fensterleibungen, B 875  2360, H 1900-2550 mm
- 5 Stück Wandbekleidung HPL Platten Nische, 1-seitig/ 3-seitig</cbc:Description><cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">works</cbc:ProcurementTypeCode><cac:MainCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">45422000</cbc:ItemClassificationCode></cac:MainCommodityClassification><cac:RealizedLocation><cac:Address><cbc:CityName>Stuttgart</cbc:CityName><cbc:PostalZone>70469</cbc:PostalZone><cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DE111</cbc:CountrySubentityCode><cac:Country><cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode></cac:Country></cac:Address></cac:RealizedLocation></cac:ProcurementProject><cac:ProcurementProjectLot><cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0000</cbc:ID><cac:TenderingTerms><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:SelectionCriteria><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-prof</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Bieter mit Firmensitz in Deutschland haben bei zulassungspflichtigen Handwerken nach Anlage A HwO (Gesetz zur Ordnung des Handwerkes) die Eintragung in der Handwerksrolle nachzuweisen.
Bei zulassungsfreien Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben kann alternativ zur Eintragung in die Handwerkerrolle auch eine Eintragung im Handelsregister vorgelegt werden.
Staatsangehörige eines Herkunftsstaates, die im Inland keine gewerbliche Niederlassung unterhalten, haben die EU/EWR- Handwerk- Verordnung vom 18.März 2016 (BGBl. I S. 509) zu beachten.
Für die hier ausgeschriebenen Leistungen sind Qualifikationen für folgende Handwerke nachzuweisen:
Handwerkskarte als Tischler o.glw. Im Zweifelsfall entscheidet die Handwerkskammer Stuttgart über die Gleichwertigkeit. 

Darüberhinausgehende weitere auftragsbezogene Anforderungen des AG: keine</cbc:Description></efac:SelectionCriteria><efac:SelectionCriteria><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-work</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
Es sind mindestens drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. bei Komplettleistung Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen B8indung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
- Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt;
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
In diesem Fall ist ein Nachweis vorzulegen, dass die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen dieser Unternehmen vorgelegt werden.

Der Nachweis kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). 
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards: keine
Konkrete auf den Auftrag bezogene Eignungsnachweise oder Mindestanforderungen des AG: keine</cbc:Description></efac:SelectionCriteria><efac:SelectionCriteria><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-to-gen</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Geforderte Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.

Der Nachweis kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). 
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124
- als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards: keine
Konkrete auf den Auftrag bezogene Eignungsnachweise oder Mindestanforderungen des AG: keine</cbc:Description></efac:SelectionCriteria><efac:StrategicProcurement><efbc:ApplicableLegalBasis listName="cvd-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis></efac:StrategicProcurement></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:VariantConstraintCode listName="permission">not-allowed</cbc:VariantConstraintCode><cbc:FundingProgramCode listName="eu-funded">no-eu-funds</cbc:FundingProgramCode><cbc:RecurringProcurementIndicator>false</cbc:RecurringProcurementIndicator><cbc:MultipleTendersCode listName="permission">allowed</cbc:MultipleTendersCode><cac:RequiredFinancialGuarantee><cbc:GuaranteeTypeCode listName="tender-guarantee-required">true</cbc:GuaranteeTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).</cbc:Description></cac:RequiredFinancialGuarantee><cac:CallForTendersDocumentReference><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:OfficialLanguages><cac:Language><cbc:ID>DEU</cbc:ID></cac:Language></efac:OfficialLanguages></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:ID>40062</cbc:ID><cbc:DocumentType>non-restricted-document</cbc:DocumentType><cac:Attachment><cac:ExternalReference><cbc:URI>https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/4/tenderId/40062</cbc:URI></cac:ExternalReference></cac:Attachment></cac:CallForTendersDocumentReference><cac:TendererQualificationRequest><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criteria-source">epo-notice</cbc:TendererRequirementTypeCode></cac:SpecificTendererRequirement></cac:TendererQualificationRequest><cac:TendererQualificationRequest><cbc:CompanyLegalFormCode listName="required">true</cbc:CompanyLegalFormCode><cbc:CompanyLegalForm languageID="DEU">Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.</cbc:CompanyLegalForm></cac:TendererQualificationRequest><cac:TendererQualificationRequest><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-all</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Unterlagen können nach den Bedingungen des § 16 a EU VOB/A nachgefordert werden.</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement></cac:TendererQualificationRequest><cac:TendererQualificationRequest><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="reserved-procurement">none</cbc:TendererRequirementTypeCode></cac:SpecificTendererRequirement></cac:TendererQualificationRequest><cac:ContractExecutionRequirement><cbc:ExecutionRequirementCode listName="reserved-execution">no</cbc:ExecutionRequirementCode></cac:ContractExecutionRequirement><cac:ContractExecutionRequirement><cbc:ExecutionRequirementCode listName="conditions">performance</cbc:ExecutionRequirementCode></cac:ContractExecutionRequirement><cac:ContractExecutionRequirement><cbc:ExecutionRequirementCode listName="einvoicing">allowed</cbc:ExecutionRequirementCode></cac:ContractExecutionRequirement><cac:ContractExecutionRequirement><cbc:ExecutionRequirementCode listName="ecatalog-submission">not-allowed</cbc:ExecutionRequirementCode></cac:ContractExecutionRequirement><cac:ContractExecutionRequirement><cbc:ExecutionRequirementCode listName="esignature-submission">false</cbc:ExecutionRequirementCode></cac:ContractExecutionRequirement><cac:TenderRecipientParty><cbc:EndpointID>https://www.meinauftrag.rib.de</cbc:EndpointID><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0001</cbc:ID></cac:PartyIdentification></cac:TenderRecipientParty><cac:TenderEvaluationParty><cac:PartyIdentification><cbc:ID>ORG-0001</cbc:ID></cac:PartyIdentification></cac:TenderEvaluationParty><cac:TenderValidityPeriod><cbc:DurationMeasure unitCode="DAY">60</cbc:DurationMeasure></cac:TenderValidityPeriod><cac:AppealTerms><cac:AppealInformationParty><cac:PartyIdentification><cbc:ID>ORG-0002</cbc:ID></cac:PartyIdentification></cac:AppealInformationParty><cac:AppealReceiverParty><cac:PartyIdentification><cbc:ID>ORG-0002</cbc:ID></cac:PartyIdentification></cac:AppealReceiverParty></cac:AppealTerms><cac:Language><cbc:ID>DEU</cbc:ID></cac:Language><cac:PostAwardProcess><cbc:ElectronicOrderUsageIndicator>true</cbc:ElectronicOrderUsageIndicator><cbc:ElectronicPaymentUsageIndicator>true</cbc:ElectronicPaymentUsageIndicator></cac:PostAwardProcess></cac:TenderingTerms><cac:TenderingProcess><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efbc:AccessToolName>https://www.meinauftrag.rib.de</efbc:AccessToolName><efbc:ProcedureRelaunchIndicator>false</efbc:ProcedureRelaunchIndicator></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:SubmissionMethodCode listName="esubmission">required</cbc:SubmissionMethodCode><cbc:GovernmentAgreementConstraintIndicator>true</cbc:GovernmentAgreementConstraintIndicator><cbc:AccessToolsURI>https://www.meinauftrag.rib.de</cbc:AccessToolsURI><cac:TenderSubmissionDeadlinePeriod><cbc:EndDate>2026-05-21+02:00</cbc:EndDate><cbc:EndTime>10:00:00+02:00</cbc:EndTime></cac:TenderSubmissionDeadlinePeriod><cac:AdditionalInformationRequestPeriod><cbc:EndDate>2026-05-11+02:00</cbc:EndDate><cbc:EndTime>10:00:00+02:00</cbc:EndTime></cac:AdditionalInformationRequestPeriod><cac:OpenTenderEvent><cbc:OccurrenceDate>2026-05-21+02:00</cbc:OccurrenceDate><cbc:OccurrenceTime>10:00:00+02:00</cbc:OccurrenceTime></cac:OpenTenderEvent><cac:AuctionTerms><cbc:AuctionConstraintIndicator>false</cbc:AuctionConstraintIndicator></cac:AuctionTerms><cac:ContractingSystem><cbc:ContractingSystemTypeCode listName="framework-agreement">none</cbc:ContractingSystemTypeCode></cac:ContractingSystem><cac:ContractingSystem><cbc:ContractingSystemTypeCode listName="dps-usage">none</cbc:ContractingSystemTypeCode></cac:ContractingSystem></cac:TenderingProcess><cac:ProcurementProject><cbc:ID schemeName="InternalID">0</cbc:ID><cbc:Name languageID="DEU">Tischlerarbeiten</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">- 66 Stück Einbauschrankwand, B 765 - 10.207 mm, H 3019 mm, T 520 - 700 mm
- 6 Stück Schließfächer Mitte, 7100 x 1104 x 1000 mm
- 6 Stück Schließfächer vor Toiletten, 8502 x 3000 x 500 mm
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- 1 Stück Garderobenschrankwand, 8742 x 2300 x 718 mm
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- 159 Stück Fensterleibungen, B 875  2360, H 1900-2550 mm
- 5 Stück Wandbekleidung HPL Platten Nische, 1-seitig/ 3-seitig</cbc:Description><cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">works</cbc:ProcurementTypeCode><cbc:Note languageID="DEU">#Besonders auch geeignet für:selbst#</cbc:Note><cbc:SMESuitableIndicator>true</cbc:SMESuitableIndicator><cac:ProcurementAdditionalType><cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode></cac:ProcurementAdditionalType><cac:MainCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">45422000</cbc:ItemClassificationCode></cac:MainCommodityClassification><cac:RealizedLocation><cac:Address><cbc:CityName>Stuttgart</cbc:CityName><cbc:PostalZone>70469</cbc:PostalZone><cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DE111</cbc:CountrySubentityCode><cac:Country><cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode></cac:Country></cac:Address></cac:RealizedLocation><cac:PlannedPeriod><cbc:StartDate>2026-08-24+02:00</cbc:StartDate><cbc:EndDate>2027-11-05+01:00</cbc:EndDate></cac:PlannedPeriod></cac:ProcurementProject></cac:ProcurementProjectLot></ContractNotice>