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        <cbc:Description languageID="DEU">Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
- - - Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB
- - - Betrug: §123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5. GWB
- - - Bestechlichkeit: §124 Abs. 1 Nr. 6 bis 9
- - - Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
- - - Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung: § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, GWB
- - - Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
- - - Verstoß gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
- - - Zahlungsunfähigkeit, Eröffnung Insolvenzverfahren oder vergleichbare Lage: § 124 Abs. 1 Nr. 2
- - - Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2GWB
- - - Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
- - - Wettbewerbsbeschränkendes Verhalten: § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
- - - Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
- - - Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
- - - Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
- - - Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche
Informationen über dieses Verfahren erhalten.: § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB
- - - Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG,
§ 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG)
- - - - - Eine Erklärung darüber, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen bzw. eine Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel als
Eigenerklärung abzugeben. Für die Angabe ist das Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung“ zu verwenden. Die Vergabestelle
behält sich vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechenden gültigen bzw. aktuellen Bestätigungen mit einer angemessenen Fristsetzung
anzufordern: - - - - Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung- - - - - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt- - - - - Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Sozialversicherungsträger - - - - - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
mit Angabe der Lohnsummen - - - - - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes
angegeben wurde) - - - - - - - Bescheinigungen, die mit einem Gültigkeitsdatum versehen sind, müssen im Zeitpunkt der Einreichung gültig sein,
andere Nachweise sollten in der Regel ein Ausstellungsdatum aufweisen, das nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung ist. - - -
Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung": https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av274f41-eu</cbc:Description>
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    <cbc:Name languageID="DEU">Beförderung von Schülern zum Gymnasium Oberhaching, zur Realschule Deisenhofen und zur Walter-Klingenbeck-Realschule Taufkirchen</cbc:Name>
    <cbc:Description languageID="DEU">Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung ist die sichere und pünktliche Beförderung von Schülern des Gymnasiums Oberhaching (Kastanienallee 20, 82041 Oberhaching), der Realschule Deisenhofen (Ödenpullacher Straße 27, 82041 Oberhaching) und der Walter-Klingenbeck-Realschule Taufkirchen (Köglweg 102, 82024 Taufkirchen) morgens von den Haltepunkten in den Gemeinden/Orten zur Schule und mittags, sowie nachmittags von der Schule zurück zu den übrigen Haltepunkten. Bei den benannten Schulen handelt es sich jeweils um weiterführende Schulen. -----
Los 1 - Gymnasium Oberhaching und Realschule Deisenhofen - Orte/Gemeinden: Straßlach-Dingharting (Gemeindeteil: Holzhausen) und Oberhaching (Gemeindeteile: Jettenhausen, Kreuzpullach, Ödenpullach); 
Los 2 - Walter-Klingenbeck-Realschule Taufkirchen - Ort/Gemeinde: Oberhaching (Gemeindeteile: Kreuzpullach, Ödenpullach)</cbc:Description>
    <cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
    <cbc:Note languageID="DEU">Stützt sich ein Bewerber /Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 1 VgV in Anspruch genommen, so muss gemäß § 47 Abs. 2 VgV die Nachweisführung entsprechend den geforderten Nachweisen auch für diese Unternehmen erfolgen. - - - - - Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung (Eigenerklärung gemäß Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" sowie entsprechende Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt L236) abzugeben. - - - - - Bei Bietern außerhalb Deutschlands sind die geforderten Unterlagen/Bescheinigungen in vergleichbarer Form vorzulegen, so dies in dem Staat, in dem der Bieter niedergelassen ist, nach den Rechtsvorschriften vorgesehen ist. - - - - Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist zusätzlich eine Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot vorzulegen. Bei Beteiligung einer Bietergemeinschaft ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eine unterschriebene Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung im Auftragsfall unter Benennung eines bevollmächtigten Vertreters einzureichen. Die bisher genannten Darstellungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens bis 02.06.2026, 24.00 Uhr eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zweck der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Fall der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Die Bindefrist wurde auf den 27.07.2026 festgelegt.</cbc:Note>
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      <cbc:Description languageID="DEU">Die Haltepunkte befinden sich in unterschiedlichen Gemeinden bzw. Gemeindeteilen im Landkreis München. Eine Übersicht der Haltepunkte ist jeweils den untenstehenden Losangaben dieser Bekanntmachung zu entnehmen. </cbc:Description>
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                <cbc:Description languageID="DEU">Eintragung in Berufs- oder Handelsregister: Mit dem Angebot ist ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb
Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist, vorzulegen. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. - - - - - s. auch Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" unter Punkt V. "Eintragung in Berufs- oder Handelsregister" - Vorlage als Anhang 1 zum Formblatt - https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av274f41-eu</cbc:Description>
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                <cbc:Description languageID="DEU">Betriebshaftpflichtversicherung: Mit dem Angebot ist vorzulegen: Nachweis des Bieters/der Mitglieder einer Bietergemeinschaft über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung : --- 1. bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen, --- 2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 3.000.000,00 EUR für Personenschäden --- 3. und mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 2.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden), --- 4. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss. Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter 2. – 4. genannt ist zusätzlich eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens oder Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass die Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall durch Erhöhung der Deckungssummen oder Erhöhung der Maximierungsleistung an vorstehende Anforderungen angepasst wird. Falls keine Betriebshaftpflichtversicherung besteht, ist eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens oder Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung, die die unter 1. – 4. genannten Anforderungen erfüllt, gewährt wird. Im Fall von Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis und/oder eine entsprechende Bestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. - - - - - s. auch Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" unter Punkt VI. "Betriebshaftpflichtversicherung" - Vorlage als Anhang 2 zum Formblatt - https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av274f41-eu
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                <cbc:Description languageID="DEU">Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags: Mit dem Angebot ist vorzulegen: Eigenerklärung des Bieters/der
Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Schülerbeförderungsdienstleistungen) jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze für vergleichbare Dienstleistungen des Bieters (Schülerbeförderungsdienstleistungen). - - - - - Die Nachweisführung der Eignung erfolgt im Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" unter Punkt VII. "Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags" - https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av274f41-eu</cbc:Description>
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                <cbc:Description languageID="DEU">Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und Zahl der Führungskräfte: Mit dem Angebot ist vorzulegen: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Unternehmens jeweils in den letzten 3 Jahren (2023 bis 2025) ersichtlich ist. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. - - - - - Die Nachweisführung der Eignung erfolgt im Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" unter Punkt VIII. "Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und Zahl der Führungskräfte" - https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av274f41-eu</cbc:Description>
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                <cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
                <cbc:Description languageID="DEU">Mit dem Angebot ist vorzulegen: Eigenerklärungen über mindestens zwei und höchstens fünf geeignete Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit den folgenden geforderten Angaben: a) Bei Bietergemeinschaften: Name des Mitglieds, das die Referenz erbracht hat - - - b) Rolle des Referenznehmers in der Referenz - - - c) Beschreibung der Referenz - - - d) Auftragswert EUR (netto) - - -
e) Zeitraum der Leistungserbringung - - - f) Name und Adresse des Referenz-Auftraggebers - - - g) Ansprechpartner des Referenzgebers mit Kontaktdaten - - - h) Angaben zum Gegenstand der Referenzleistung - - - i) Anzahl der in der Referenz beförderten Schüler - - - j) Anzahl der
Beförderungstage pro Woche - - - k) Erbringungszeitraum: Mindestlaufzeit muss größer als 12 Monate sein - - - l) Angabe, ob die Referenz aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht wurde - - - - - - - - - Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein.
- - - Hinsichtlich der Geeignetheit der Referenz gilt Folgendes: Eine Referenz ist geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: --- Gegenstand der Referenzleistung sind Schülerbeförderungsdienstleistungen im freigestellten Schülerverkehr.; --- Es wurden mindestens 13 Schüler befördert.; --- Die Beförderung erfolgte an Schultagen während der gesamten Vertragslaufzeit durchgängig mindestens fünf (5) mal pro Woche.; --- Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung): Mindestens 12 Monate ununterbrochen zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots.; --- Die Referenzleistung wurde nach Ansicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht. - - - - - Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters sein. Die vom Bieter in der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters. - - - - - Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. - - - - - Sollte der Bieter mehr als fünf Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf Referenzen berücksichtigt. Die Nachweisführung der Eignung erfolgt im Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" unter Punkt IX. "Referenzen" - https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av274f41-eu</cbc:Description>
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          <cbc:Description languageID="DEU">Gem. § 56 Abs. 2 VgV behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf Nachforderung besteht aber nicht.</cbc:Description>
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        <cbc:Description languageID="DEU">Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklärung Bezug Russland" (L127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher
gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.</cbc:Description>
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            <cbc:Name languageID="DEU">Schulung des eingesetzten Fahrpersonals</cbc:Name>
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          <cbc:Description languageID="DEU">Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Vorstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung des Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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    <cac:ProcurementProject>
      <cbc:ID>26/2_SBL-GORDRT - Los 1</cbc:ID>
      <cbc:Name languageID="DEU">Beförderung von Schülern zum Gymnasium Oberhaching und zur Realschule Deisenhofen  - Los 1</cbc:Name>
      <cbc:Description languageID="DEU">Der Auftragnehmer hat die Schüler an allen Beförderungstagen morgens von den Haltepunkten in den Gemeinden/Orten zur Schule und mittags, sowie nachmittags von der Schule zurück zu den Haltepunkten zu befördern. Als Beförderungstage gelten für die Morgen- und Mittagsfahrten alle Schultage von Montag bis einschließlich Freitag. Für die Nachmittagsfahrten (Zusatzfahrten) gelten als Beförderungstage alle Schultage von Montag bis einschließlich Donnerstag.

Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die genaue Anzahl der Schüler bis spätestens Ende August des jeweiligen Schuljahres mitteilen. Die Anzahl der Schüler kann sich während der Vertragslaufzeit jederzeit verändern. Der Auftragnehmer hat hiermit jederzeit zu rechnen. Im vergangenen Schuljahr wurden in diesem Los dreizehn (13) Schüler befördert. Diese Angabe ist unverbindlich und erfolgt nur aus Gründen der Information. 

Der Auftragnehmer hat für jedes Schuljahr einen Tourenplan zu erstellen. Er darf den Tourenplan nur umsetzen, wenn dieser mit dem Auftraggeber abgestimmt ist und dieser seine vorheriger Zustimmung (Einwilligung) in Textform erteilt hat.

Der Auftragnehmer hat die Auswahl und Anzahl der für die auftragsgegenständlichen Beförderungsleistungen einzusetzenden Fahrzeuge  so zu treffen, dass er die Vertragsleistungen ordnungsgemäß erbringen kann, insbesondere die Beförderungs- und Fahrzeiten einhalten kann, damit die tägliche Erfüllung der Schulpflicht für alle zu befördernden Schüler gewährleistet ist. Die Anforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.</cbc:Description>
      <cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
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      <cac:ProcurementAdditionalType>
        <cbc:ProcurementTypeCode listName="environmental-impact">pollu-prev</cbc:ProcurementTypeCode>
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      <cac:ProcurementAdditionalType>
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      <cac:MainCommodityClassification>
        <cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">60130000</cbc:ItemClassificationCode>
      </cac:MainCommodityClassification>
      <cac:RealizedLocation>
        <cbc:Description languageID="DEU">Die Schüler des Loses 1 stammen aus den folgenden Gemeinden bzw. Gemeindeteilen: 82064 Straßlach-Dingharting (Gemeindeteil: Holzhausen), 82064 Oberhaching (Gemeindeteil: Jettenhausen), 82041 Oberhaching (Gemeindeteile: Kreuzpullach und Ödenpullach)</cbc:Description>
        <cac:Address>
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      </cac:RealizedLocation>
      <cac:PlannedPeriod>
        <cbc:StartDate>2026-09-15+02:00</cbc:StartDate>
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      </cac:PlannedPeriod>
      <cac:ContractExtension>
        <cbc:OptionsDescription languageID="DEU">Verlängerung Vertragszeitraum</cbc:OptionsDescription>
        <cbc:MaximumNumberNumeric>1</cbc:MaximumNumberNumeric>
        <cac:Renewal>
          <cac:Period>
            <cbc:Description languageID="DEU">Der Auftraggeber hat das Recht, durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertragszeitraum einmalig um bis zu zwei (2) Schuljahre zu verlängern (Option). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Option besteht nicht. Die Ausübung der Option muss mindestens zwei (2) Monate vor Ende des Vertrages vom Auftraggeber in Textform erklärt werden. Wenn der Auftraggeber von dieser Optionen Gebrauch macht, endet der Vertrag somit spätestens nach Ablauf des Schuljahres 2030/2031.</cbc:Description>
          </cac:Period>
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      </cac:ContractExtension>
    </cac:ProcurementProject>
  </cac:ProcurementProjectLot>
  <cac:ProcurementProjectLot>
    <cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0002</cbc:ID>
    <cac:TenderingTerms>
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                <cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
                <cbc:Description languageID="DEU">Eintragung in Berufs- oder Handelsregister: Mit dem Angebot ist ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb
Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist, vorzulegen. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. - - - - - s. auch Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" unter Punkt V. "Eintragung in Berufs- oder Handelsregister" - Vorlage als Anhang 1 zum Formblatt - https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av274f41-eu</cbc:Description>
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                <cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ins</cbc:TendererRequirementTypeCode>
                <cbc:Description languageID="DEU">Betriebshaftpflichtversicherung: Mit dem Angebot ist vorzulegen: Nachweis des Bieters/der Mitglieder einer Bietergemeinschaft über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung : --- 1. bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen, --- 2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 3.000.000,00 EUR für Personenschäden --- 3. und mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 2.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden), --- 4. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss. Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter 2. – 4. genannt ist zusätzlich eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens oder Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass die Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall durch Erhöhung der Deckungssummen oder Erhöhung der Maximierungsleistung an vorstehende Anforderungen angepasst wird. Falls keine Betriebshaftpflichtversicherung besteht, ist eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens oder Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung, die die unter 1. – 4. genannten Anforderungen erfüllt, gewährt wird. Im Fall von Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis und/oder eine entsprechende Bestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. - - - - - s. auch Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" unter Punkt VI. "Betriebshaftpflichtversicherung" - Vorlage als Anhang 2 zum Formblatt - https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av274f41-eu
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                <cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
                <cbc:Description languageID="DEU">Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags: Mit dem Angebot ist vorzulegen: Eigenerklärung des Bieters/der
Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Schülerbeförderungsdienstleistungen) jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze für vergleichbare Dienstleistungen des Bieters (Schülerbeförderungsdienstleistungen). - - - - - Die Nachweisführung der Eignung erfolgt im Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" unter Punkt VII. "Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags" - https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av274f41-eu

</cbc:Description>
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                <cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-staff-yrly-avg-mp</cbc:TendererRequirementTypeCode>
                <cbc:Description languageID="DEU">Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und Zahl der Führungskräfte: Mit dem Angebot ist vorzulegen: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Unternehmens jeweils in den letzten 3 Jahren (2023 bis 2025) ersichtlich ist. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. - - - - - Die Nachweisführung der Eignung erfolgt im Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" unter Punkt VIII. "Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und Zahl der Führungskräfte" - https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av274f41-eu</cbc:Description>
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                <cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
                <cbc:Description languageID="DEU">Mit dem Angebot ist vorzulegen: Eigenerklärungen über mindestens zwei und höchstens fünf geeignete Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit den folgenden geforderten Angaben: a) Bei Bietergemeinschaften: Name des Mitglieds, das die Referenz erbracht hat - - - b) Rolle des Referenznehmers in der Referenz - - - c) Beschreibung der Referenz - - - d) Auftragswert EUR (netto) - - -
e) Zeitraum der Leistungserbringung - - - f) Name und Adresse des Referenz-Auftraggebers - - - g) Ansprechpartner des Referenzgebers mit Kontaktdaten - - - h) Angaben zum Gegenstand der Referenzleistung - - - i) Anzahl der in der Referenz beförderten Schüler - - - j) Anzahl der
Beförderungstage pro Woche - - - k) Erbringungszeitraum: Mindestlaufzeit muss größer als 12 Monate sein - - - l) Angabe, ob die Referenz aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht wurde - - - - - - - - - Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein.
- - - Hinsichtlich der Geeignetheit der Referenz gilt Folgendes: Eine Referenz ist geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: --- Gegenstand der Referenzleistung sind Schülerbeförderungsdienstleistungen im freigestellten Schülerverkehr.; --- Es wurden mindestens 3 Schüler befördert.; --- Die Beförderung erfolgte an Schultagen während der gesamten Vertragslaufzeit durchgängig mindestens fünf (5) mal pro Woche.; --- Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung): Mindestens 12 Monate ununterbrochen zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots.; --- Die Referenzleistung wurde nach Ansicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht. - - - - - Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters sein. Die vom Bieter in der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters. - - - - - Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. - - - - - Sollte der Bieter mehr als fünf Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf Referenzen berücksichtigt. Die Nachweisführung der Eignung erfolgt im Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" unter Punkt IX. "Referenzen" - https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av274f41-eu</cbc:Description>
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          <cbc:Description languageID="DEU">Gem. § 56 Abs. 2 VgV behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf Nachforderung besteht aber nicht.</cbc:Description>
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        <cbc:Description languageID="DEU">Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklärung Bezug Russland" (L127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher
gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.</cbc:Description>
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          <cbc:Description languageID="DEU">Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Vorstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung des Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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      <cbc:Name languageID="DEU">Beförderung von Schülern zur Walter-Klingenbeck-Realschule Taufkirchen  - Los 2</cbc:Name>
      <cbc:Description languageID="DEU">Der Auftragnehmer hat die Schüler an allen Beförderungstagen morgens von den Haltepunkten in den Gemeinden/Orten zur Schule und mittags, sowie nachmittags von der Schule zurück zu den Haltepunkten zu befördern. Als Beförderungstage gelten für die Morgen- und Mittagsfahrten alle Schultage von Montag bis einschließlich Freitag. Für die Nachmittagsfahrten (Zusatzfahrten) gelten als Beförderungstage alle Schultage von Montag bis einschließlich Donnerstag.

Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die genaue Anzahl der Schüler bis spätestens Ende August des jeweiligen Schuljahres mitteilen. Die Anzahl der Schüler kann sich während der Vertragslaufzeit jederzeit verändern. Der Auftragnehmer hat hiermit jederzeit zu rechnen. Im vergangenen Schuljahr wurden in diesem Los drei (3) Schüler befördert. Diese Angabe ist unverbindlich und erfolgt nur aus Gründen der Information. 

Der Auftragnehmer hat für jedes Schuljahr einen Tourenplan zu erstellen. Er darf den Tourenplan nur umsetzen, wenn dieser mit dem Auftraggeber abgestimmt ist und dieser seine vorheriger Zustimmung (Einwilligung) in Textform erteilt hat.

Der Auftragnehmer hat die Auswahl und Anzahl der für die auftragsgegenständlichen Beförderungsleistungen einzusetzenden Fahrzeuge  so zu treffen, dass er die Vertragsleistungen ordnungsgemäß erbringen kann, insbesondere die Beförderungs- und Fahrzeiten einhalten kann, damit die tägliche Erfüllung der Schulpflicht für alle zu befördernden Schüler gewährleistet ist. Die Anforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.</cbc:Description>
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      <cac:RealizedLocation>
        <cbc:Description languageID="DEU">Die Schüler des Loses 2 stammen aus der folgenden Gemeinde bzw. Gemeindeteilen: 82041 Oberhaching (Gemeindeteile: Kreuzpullach und Ödenpullach)</cbc:Description>
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        <cbc:OptionsDescription languageID="DEU">Verlängerung Vertragszeitraum</cbc:OptionsDescription>
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            <cbc:Description languageID="DEU">Der Auftraggeber hat das Recht, durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertragszeitraum einmalig um bis zu zwei (2) Schuljahre zu verlängern (Option). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Option besteht nicht. Die Ausübung der Option muss mindestens zwei (2) Monate vor Ende des Vertrages vom Auftraggeber in Textform erklärt werden. Wenn der Auftraggeber von dieser Optionen Gebrauch macht, endet der Vertrag somit spätestens nach Ablauf des Schuljahres 2030/2031.</cbc:Description>
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