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			<cbc:GuaranteeTypeCode listName="tender-guarantee-required">true</cbc:GuaranteeTypeCode>
			<cbc:Description languageID="DEU">12. Sicherheitsleistungen (zu § 17 VOB/B)  12.1. Der AN übergibt dem AG zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus diesem  Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Erfüllungs-, Schadenersatz- und  Mängelansprüchen eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete,  selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft eines deutschen Kreditinstitutes  oder einer deutschen Versicherungsgesellschaft, in der sich das Institut unter Verzicht  auf die Einreden der Vorausklage, Anfechtbarkeit sowie auf ein etwaiges Recht  zur Hinterlegung zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 10 % (i. W. zehn vom Hundert)  der vertraglich vereinbarten Bruttovergütung verpflichtet hat. Die  Vertragserfüllungsbürgschaft ist nach erfolgter Abnahme der vertraglichen Leistungen  Zug um Zug gegen Leistung der Sicherheit für Mängelansprüche gemäß 12.2  zurückzugeben. (Punkt 12.1 gilt für Bauvertragssummen ab 50.000,00 EUR netto)  12.2. Die Parteien vereinbaren, dass der AG berechtigt ist, einen Betrag in Höhe von 5 %   der anerkannten Bruttoschlussrechnungssumme für die Dauer der Verjährungsfrist   für Mängelansprüche einzubehalten. Dem AN steht das Recht zu, diesen Einbehalt   durch eine Bürgschaft gemäß § 17 Abs. 4 VOB/B abzulösen. (Punkt 12.2 gilt für   Bauvertragssummen ab 30.000,00 EUR netto)  12.3. Der AG nutzt den Service der Trustlog GmbH. Der AN ist nicht verpflichtet, diesen                          Service zu nutzen.</cbc:Description>
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		<cac:TendererQualificationRequest>
			<cac:SpecificTendererRequirement>
				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">nati-ground</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt."</cbc:Description>
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			<cac:SpecificTendererRequirement>
				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">crime-org</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Bildung krimineller Vereinigungen vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">terr-offence</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"</cbc:Description>
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			<cac:SpecificTendererRequirement>
				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">finan-laund</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)"</cbc:Description>
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			<cac:SpecificTendererRequirement>
				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">fraud</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden"</cbc:Description>
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			<cac:SpecificTendererRequirement>
				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">corruption</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)"</cbc:Description>
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			<cac:SpecificTendererRequirement>
				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">human-traffic</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)."</cbc:Description>
			</cac:SpecificTendererRequirement>
			<cac:SpecificTendererRequirement>
				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">tax-pay</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."</cbc:Description>
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			<cac:SpecificTendererRequirement>
				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">socsec-pay</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."</cbc:Description>
			</cac:SpecificTendererRequirement>
			<cac:SpecificTendererRequirement>
				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">envir-law</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"</cbc:Description>
			</cac:SpecificTendererRequirement>
			<cac:SpecificTendererRequirement>
				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">socsec-law</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"</cbc:Description>
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			<cac:SpecificTendererRequirement>
				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">labour-law</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"</cbc:Description>
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			<cac:SpecificTendererRequirement>
				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">insolvency</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">liq-admin</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"</cbc:Description>
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			<cac:SpecificTendererRequirement>
				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">susp-act</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"</cbc:Description>
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			<cac:SpecificTendererRequirement>
				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">bankr-nat</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"</cbc:Description>
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			<cac:SpecificTendererRequirement>
				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">prof-misconduct</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">gl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden"</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">distorsion</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken"</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">partic-confl</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann"</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">prep-confl</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann"</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">sanction</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat"</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">misrepresent</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln."</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-grounds-source">epo-notice</cbc:TendererRequirementTypeCode>
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		<cac:AppealTerms>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.</cbc:Description>
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	<cac:TenderingProcess>
		<cbc:Description languageID="DEU">Sofern ein Bieter Fehler in den Ausschreibungsunterlagen findet, muss unmittelbar eine Meldung über den Vergabemarktplatz Brandenburg an die Vergabestelle erfolgen. Die Öffnugn der Angebote erfolgt ohne Präsenz von Bietern. Die Öffnung wird durch die Vergabestelle der GWC GmbH und dem Planungsbüro durchgeführt. Angebote dürfen nur elektronsich über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingreicht werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB muss ein Vergaberechtsverstoß innerhalb von zehn Tagen nach Kenntnis gerügt werden.</cbc:Description>
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		<cbc:ID schemeName="internalID">EU, Juri-Gagarin-Straße 11-14, Baustelleneinrichtung, 08.06.2026</cbc:ID>
		<cbc:Name languageID="DEU">EU, Juri-Gagarin-Straße 11-14, Baustelleneinrichtung, 08.06.2026</cbc:Name>
		<cbc:Description languageID="DEU">270 m Bauzaun, 4 Stk Bauzauntor, 8 Stk. Verkehrszeichen, 940 m² Baustraße, 1 Stk Schwarz- Weiß-Bereich, 1 Stk Sanitärwagen- Wassertank, Wasseranschluss, Stromanschluss, 4 Stk  Bauwasseranschluss, 3 Stk. Baustromverteiler, 200 m Gummileitung, 2 Stk. WC-Kabine</cbc:Description>
		<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">works</cbc:ProcurementTypeCode>
		<cbc:Note languageID="DEU">#Bekanntmachungs-ID: CXP9Y90HKLL#</cbc:Note>
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			<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">45113000</cbc:ItemClassificationCode>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Registerauszügen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.Leistungen von Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-to-spec-avg</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Unternehmensumsatz im Tätigkeitsbereich Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlichfinanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz (netto) als auch seinen/ihren jeweiligen Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich lt. Leistungsbeschreibung bzw. Ausschreibungsunterlagen in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU- weiten Bekanntmachung an. Der Auftraggeber verlangt weder einen Mindestgesamtumsatz noch einen spezifischen Jahresmindestumsatz. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Gewinn- und Verlustrechnungen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich- finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich- finanzieller Hinsicht.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ins</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Versicherungsnachweis Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlichfinanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen der Versicherungspolice oder einer Versicherungsbestätigung. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-work</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Referenzen Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technischberuflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens drei Referenzaufträge über die Ausgeschriebene Leistung aus den letzten fünf Geschäftsjahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-weiten Veröffentlichung, nachweisen. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben.  Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen</cbc:Description>
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				<cbc:GuaranteeTypeCode listName="tender-guarantee-required">true</cbc:GuaranteeTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">12. Sicherheitsleistungen (zu § 17 VOB/B)  12.1. Der AN übergibt dem AG zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus diesem  Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Erfüllungs-, Schadenersatz- und  Mängelansprüchen eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete,  selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft eines deutschen Kreditinstitutes  oder einer deutschen Versicherungsgesellschaft, in der sich das Institut unter Verzicht  auf die Einreden der Vorausklage, Anfechtbarkeit sowie auf ein etwaiges Recht  zur Hinterlegung zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 10 % (i. W. zehn vom Hundert)  der vertraglich vereinbarten Bruttovergütung verpflichtet hat. Die  Vertragserfüllungsbürgschaft ist nach erfolgter Abnahme der vertraglichen Leistungen  Zug um Zug gegen Leistung der Sicherheit für Mängelansprüche gemäß 12.2  zurückzugeben. (Punkt 12.1 gilt für Bauvertragssummen ab 50.000,00 EUR netto)  12.2. Die Parteien vereinbaren, dass der AG berechtigt ist, einen Betrag in Höhe von 5 %   der anerkannten Bruttoschlussrechnungssumme für die Dauer der Verjährungsfrist   für Mängelansprüche einzubehalten. Dem AN steht das Recht zu, diesen Einbehalt   durch eine Bürgschaft gemäß § 17 Abs. 4 VOB/B abzulösen. (Punkt 12.2 gilt für   Bauvertragssummen ab 30.000,00 EUR netto)  12.3. Der AG nutzt den Service der Trustlog GmbH. Der AN ist nicht verpflichtet, diesen                          Service zu nutzen.</cbc:Description>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-all</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 56 Abs. 2 VgV.</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Der Bestbieter erhält den Zuschlag.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Angebotspreis</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Der Bieter mit dem besten Angebotspreis für die ausgeschriebene Leistung erhält den Zuschlag.</cbc:Description>
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			<cac:AppealTerms>
				<cac:PresentationPeriod>
					<cbc:Description languageID="DEU">Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.</cbc:Description>
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			<cac:TenderSubmissionDeadlinePeriod>
				<cbc:EndDate>2026-06-08+02:00</cbc:EndDate>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Die Angebotsöffnugn erfolgt digital ohne Bieterpräsenz</cbc:Description>
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		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">EU, Juri-Gagarin-Straße 11-14, Baustelleneinrichtung, 08.06.2026</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">EU, Juri-Gagarin-Straße 11-14, Baustelleneinrichtung, 08.06.2026</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">270 m Bauzaun, 4 Stk Bauzauntor, 8 Stk. Verkehrszeichen, 940 m² Baustraße, 1 Stk Schwarz- Weiß-Bereich, 1 Stk Sanitärwagen- Wassertank, Wasseranschluss, Stromanschluss, 4 Stk  Bauwasseranschluss, 3 Stk. Baustromverteiler, 200 m Gummileitung, 2 Stk. WC-Kabine</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">works</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#


Der Bieter hat die auch in der Leistungsausführung die bereitgestellten Unterlagen des Auftraggebers auszufüllen. Weiterhin sind die Gewerke-LVs in D.83, X.83 usw. zur Verfügung gestellt (Ausschreibung der Bauleistungen).</cbc:Note>
			<cbc:SMESuitableIndicator>true</cbc:SMESuitableIndicator>
			<cac:ProcurementAdditionalType>
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